– Verfassungsbeschwerde gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes –
Im Namen des Motorrad-Clubs Gremium MC Konstanz habe ich heute beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen die im Januar 2017 vom Bundestag verabschiedete und im März 2017 in Kraft getretene Änderung des Vereinsgesetzes. Der Gremium MC gründete sich 1972 in Mannheim, die Ortsgruppe Konstanz (Chapter) im Jahre 1982. Mein Mandant sieht sich durch die Gesetzesänderung in seinen Grundrechten der Vereinigungsfreiheit und der Meinungsfreiheit verletzt.
Gemäß dem neuen Gesetz soll in Zukunft allen Chaptern des Gremium MC in Deutschland die Verwendung ihrer traditionellen Kennzeichen (Colours) verboten sein, auch wenn ihnen kein strafbares oder sonst rechtswidriges Verhalten angelastet und gegen sie auch kein Vereinsverbot ausgesprochen worden ist. Voraussetzung der Anwendung des Gesetzes ist (lediglich), dass ein einziges Chapter des Gremium MC – aus welchen Gründen auch immer – rechtskräftig verboten worden ist, so geschehen im Jahre 2013. Rechtswissenschaftler hatten im Gesetzgebungsverfahren schon gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz formuliert.
Mein Mandant sieht diese eklatante Ausweitung des Kennzeichenverbots als eine Art „Sippenhaft“ an, die sich einreiht in eine seit Jahren schon konzipierte Gesamtstrategie von Innenpolitikern und Polizei gegen das Rockerwesen auf den unterschiedlichsten Ebenen. Er möchte diesen Versuch umfassender Diskriminierung und Unterdrückung nicht hinnehmen.
Dies geschieht im Sinne auch aller anderen (nicht verbotenen) Chapter des Gremium MC World.
Dr. Härdle
Rechtsanwalt